
Marie Olympe de Gouges (Bild: Archiv für Kunst und Geschichte Berlin, alle Rechte vorbehalten)
„Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. Gesellschaftliche Unterschiede dürfen nur im allgemeinen Nutzen begründet sein.“ So steht es im ersten Paragrafen der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, die die Französische Nationalversammlung am 26. August 1789 verkündete. Auf Französisch heißt das freilich: „Les hommes naissent et demeurent libres et égaux en droits. Les distinctions sociales ne peuvent être fondées que sur l‘utilité commune.“ Und schon werden aus den Menschen- Männerrechte. Das war damals nicht nur eine sprachliche Spitzfindigkeit, die Frau hatte auch im revolutionären Frankreich nicht den Status eines mündigen Bürgers. Und so erhielten neben der Brüderlichkeit Freiheit und Gleichheit für weibliche oder sich gänzlich anders definierende Individuen einen faden Beigeschmack.
Eine, die sich das nicht gefallen lassen wollte, war Marie Olympe de Gouges. Sie verfasste die Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin und legte sie 1791 der Nationalversammlung vor. Hier steht im ersten Paragrafen: „Die Frau wird frei geboren und bleibt dem Mann an Rechten gleich.“ Weiterlesen

